Barrierefreiheit für Websites? Wie geht das?
Eine neue Röser-Website ist von vorneherein barrierefrei gestaltet.
Das Thema „Barrierefreiheit für Websites“ ist in aller Munde – kein Wunder, denn ab dem 28. Juni tritt das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) in Kraft: auch Menschen mit Einschränkungen verschiedenster Art sollen Webangebote nutzen können. Deshalb müssen nahezu alle Websiten und Online-Shops ab Mitte des Jahres barrierefrei sein.
Sie fragen sich, ob Ihre Website von der Pflicht betroffen ist? Unser Barrierefreiheits-Check gibt eine erste Einschätzung! Mit wenigen Klicks haben Sie eine Antwort: Barrierefreiheit Web.
Website-Kunden unseres Röser Medienhauses können ganz entspannt bleiben: jede neue Röser-Website wird von Anfang an barrierefrei gestaltet. Websites „älteren Baujahres“ stellen wir rechtzeitig vor Ende Juni auf Barrierefreiheit um.
Weitere Informationen zum Thema „barrierefreie Website“ finden Sie bei unseren Ratgeber-Seiten.