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Barrierefreiheit für Websites? Wie geht das?

Eine neue Röser-Website ist von vorneherein barrierefrei gestaltet.

Das Thema „Barrierefreiheit für Websites“ ist in aller Munde – kein Wunder, denn ab dem 28. Juni tritt das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) in Kraft: auch Menschen mit Einschränkungen verschiedenster Art sollen Webangebote nutzen können. Deshalb müssen nahezu alle Websiten und Online-Shops ab Mitte des Jahres barrierefrei sein.

Sie fragen sich, ob Ihre Website von der Pflicht betroffen ist? Unser Barrierefreiheits-Check gibt eine erste Einschätzung! Mit wenigen Klicks haben Sie eine Antwort:  Barrierefreiheit Web.

Website-Kunden unseres Röser Medienhauses können ganz entspannt bleiben: jede neue Röser-Website wird von Anfang an barrierefrei gestaltet. Websites „älteren Baujahres“ stellen wir rechtzeitig vor Ende Juni auf Barrierefreiheit um.

Weitere Informationen zum Thema „barrierefreie Website“ finden Sie bei unseren Ratgeber-Seiten.

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