Was muss ich zur Barrierefreiheit beachten?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft: damit wird Barrierefreiheit für die meisten Websites zur Pflicht.
In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Informationen dazu für Sie zusammengefasst.
Für unsere Kunden, die bei uns eine Röser Website im Abo beauftragt haben, bieten wir einen besonderen Service: bis Ende Juni stellen wir die Websites unserer Abokunden nämlich automatisch auf Barrierefreiheit um.
Wen betrifft es?
Nahezu alle Webseiten und Online Shops, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, müssen ab 28.6.2025 barrierefrei gestaltet sein.
Was heißt das konkret?
Auch Menschen mit Einschränkungen verschiedener Art sollen Webangebote nutzen können. Beispiel: Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen sollen die Schriftgröße einer Website nach Belieben vergrößern können.
Niemand soll ausgeschlossen sein von den Informationen, Orientierungen und Angeboten der digitalen Welt – das ist der Grundgedanke der EU-Richtlinie, die nun mit dem BFSG in Deutschland umgesetzt wird.
Was muss ich machen?
Wenn Sie Ihre Website selber erstellt haben: Sie müssen jedenfalls die technischen, gestalterischen und inhaltlichen Anpassungen vornehmen, um den Gesetzesvorgaben zu entsprechen, z.B. die Schriftgröße der Texte auf Ihrer Website verändern, Farbkontraste erhöhen, für Abbildungen Alternativtexte anbieten u.v.m.
Außerdem muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website veröffentlicht werden, die – barrierefrei – darüber Auskunft gibt, wie der Websitebetreiber Barrierefreiheit sicherstellt; zudem muss ein Ansprechpartner genannt sein, falls ein User Barrieren entdeckt.
Auch für die Sichtbarkeit von Websites ist Barrierefreiheit entscheidend
Die Anpassung Ihrer Website in Bezug auf Barrierefreiheit ist sehr wichtig, um den Gesetzesvorgaben zu entsprechen; hinzu kommt, dass Suchmaschinen barrierefreie Webseiten in ihren Trefferlisten bevorzugt anzeigen werden. Nicht zuletzt erreichen Sie mit einer barrierefreien Website noch mehr Menschen, schaffen also die Voraussetzungen für noch mehr potentielle Reichweite.
Service von Röser für Abo-Kunden
Bei einer Röser Website im Abonnement, die wir für Sie erstellt haben, gilt: rechtzeitig vor Ende Juni werden wir uns automatisch um Ihre Website kümmern und diese auf Barrierefreiheit anpassen.
So sieht eine barrierefreie Website aus
Wenn Sie einen Eindruck gewinnen möchten, wie eine barrierefrei gestaltete Website aussieht, werfen Sie einen Blick auf die Seite unseres Kunden „Klimaalarm“: über den zusätzlichen Button kann ein Besucher der Seite verschiedenste Hilfestellungen einrichten.